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Wer zahlt welchen Anteil?
Verkäufer beauftragt: typischerweise mindestens die Hälfte. Käufer trägt den übrigen Teil, sofern vereinbart. Interne Absprachen ersetzen nicht die maklervertragliche Regelung.
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Transparenz
Wer zahlt was seit Dezember 2020 — und was in der Provision bei Oberland Real Estate konkret steckt. Klar vor der Unterschrift, nicht im Kleingedruckten.
Bei Wohnimmobilien an Verbraucher darf die Provision nicht einseitig nur dem Käufer aufgebürdet werden.
Gesamt inkl. MwSt., oft geteilt — Marktüblichkeit, keine gesetzliche Fixhöhe. Verbindlich ist Ihr Vertrag.
Erst wenn Ihre Immobilie verkauft ist, entsteht das Honorar — nicht fürs Inserat allein.
Gesetz
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt: Wer den Makler beauftragt, trägt in typischen Fällen mindestens die Hälfte (§ 656c BGB).
Die alte Praxis „Käufer zahlt alles“ ist in diesen Fällen nicht mehr der Standard. Abweichungen sind möglich, aber an Grenzen gebunden — Transparenz im Vertrag ist Pflicht.
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Verkäufer beauftragt: typischerweise mindestens die Hälfte. Käufer trägt den übrigen Teil, sofern vereinbart. Interne Absprachen ersetzen nicht die maklervertragliche Regelung.
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In der Regel bei Nachweis oder Vermittlung des Kaufvertrags — erfolgsbezogen. Details stehen in Ihrem Vertrag. Bei mir: erst mit Verkauf.
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Wertermittlung, Aufbereitung, Vermarktung, Qualifikation, Besichtigungen, Verhandlung, Begleitung bis zum Notar. Boutique statt Massenabwicklung.
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Der Teilungsgrundsatz zielt auf Wohnraum an Verbraucher. Andere Konstellationen können anders greifen — wir halten das im Vertrag fest.
Die fundierte Wertermittlung ist unverbindlich und kostenfrei. Provision betrifft das Verkaufsmandat — nicht das Orientierungsgespräch.
Im Mandat
Ablauf beim Verkauf · Immobilienbewertung · Hausverkauf & Steuer
FAQ
Beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher gilt der Teilungsgrundsatz: Die Provision darf nicht einseitig nur dem Käufer aufgebürdet werden, wenn der Makler für beide tätig wird.
Häufig rund 3,57 % inkl. MwSt. gesamt, oft geteilt. Verbindlich ist Ihr Vertrag — wir nennen die Zahl vor der Entscheidung.
Mein Honorar ist erfolgsbezogen und entsteht, wenn Ihre Immobilie verkauft ist.
Nein. Erstgespräch und fundierte Wertermittlung sind unverbindlich und kostenfrei.
Die konkrete Vereinbarung ist Vertragsinhalt. Gesetzliche Grenzen — insbesondere der Teilungsgrundsatz — bleiben bestehen.
Offene Frage?
Ich erkläre beides, bevor Sie sich festlegen — ohne Überraschungen später.