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Transparenz

Maklerprovision in Bayern

Wer zahlt was seit Dezember 2020 — und was in der Provision bei Oberland Real Estate konkret steckt. Klar vor der Unterschrift, nicht im Kleingedruckten.

Verkaufsgespräch anfragen

Immobilie am Starnberger See — Vermarktung mit persönlicher Betreuung
Seit 2020 Teilung

Bei Wohnimmobilien an Verbraucher darf die Provision nicht einseitig nur dem Käufer aufgebürdet werden.

Bayern üblich ~3,57 %

Gesamt inkl. MwSt., oft geteilt — Marktüblichkeit, keine gesetzliche Fixhöhe. Verbindlich ist Ihr Vertrag.

Honorar Erfolg

Erst wenn Ihre Immobilie verkauft ist, entsteht das Honorar — nicht fürs Inserat allein.

Gesetz

Teilungsgrundsatz seit Dezember 2020

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt: Wer den Makler beauftragt, trägt in typischen Fällen mindestens die Hälfte (§ 656c BGB).

Die alte Praxis „Käufer zahlt alles“ ist in diesen Fällen nicht mehr der Standard. Abweichungen sind möglich, aber an Grenzen gebunden — Transparenz im Vertrag ist Pflicht.

Charakteristisches Haus im Oberland

01

Wer zahlt welchen Anteil?

Verkäufer beauftragt: typischerweise mindestens die Hälfte. Käufer trägt den übrigen Teil, sofern vereinbart. Interne Absprachen ersetzen nicht die maklervertragliche Regelung.

02

Wann wird sie fällig?

In der Regel bei Nachweis oder Vermittlung des Kaufvertrags — erfolgsbezogen. Details stehen in Ihrem Vertrag. Bei mir: erst mit Verkauf.

03

Was steckt in der Leistung?

Wertermittlung, Aufbereitung, Vermarktung, Qualifikation, Besichtigungen, Verhandlung, Begleitung bis zum Notar. Boutique statt Massenabwicklung.

04

Für welche Objekte?

Der Teilungsgrundsatz zielt auf Wohnraum an Verbraucher. Andere Konstellationen können anders greifen — wir halten das im Vertrag fest.

Die fundierte Wertermittlung ist unverbindlich und kostenfrei. Provision betrifft das Verkaufsmandat — nicht das Orientierungsgespräch.

Im Mandat

Leistung, die man sehen kann

  • Fundierte Wertermittlung als Ausgangspunkt
  • Aufbereitung der Unterlagen und Objektdarstellung
  • Vermarktung — diskret oder mit Reichweite
  • Interessentenqualifikation und geführte Besichtigungen
  • Preis- und Vertragsverhandlung bis zum Notar

Ablauf beim Verkauf · Immobilienbewertung · Hausverkauf & Steuer

FAQ

Häufige Fragen

Muss der Käufer die gesamte Provision zahlen?

Beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher gilt der Teilungsgrundsatz: Die Provision darf nicht einseitig nur dem Käufer aufgebürdet werden, wenn der Makler für beide tätig wird.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern?

Häufig rund 3,57 % inkl. MwSt. gesamt, oft geteilt. Verbindlich ist Ihr Vertrag — wir nennen die Zahl vor der Entscheidung.

Zahle ich, wenn die Immobilie nicht verkauft wird?

Mein Honorar ist erfolgsbezogen und entsteht, wenn Ihre Immobilie verkauft ist.

Ist die erste Wertermittlung schon provisionspflichtig?

Nein. Erstgespräch und fundierte Wertermittlung sind unverbindlich und kostenfrei.

Kann ich die Provision verhandeln?

Die konkrete Vereinbarung ist Vertragsinhalt. Gesetzliche Grenzen — insbesondere der Teilungsgrundsatz — bleiben bestehen.

Offene Frage?

Leistung und Honorar zuerst klären

Ich erkläre beides, bevor Sie sich festlegen — ohne Überraschungen später.

Unverbindlich anfragen