Leistung · Sale-and-Leaseback
Sale-and-Leaseback: Immobilie verkaufen und weiter darin wohnen
Sale-and-Leaseback bedeutet, die Immobilie zu verkaufen und über einen Mietvertrag weiter darin zu wohnen. Ich vermittle das für Eigentümer, die Kapital aus ihrem Haus lösen möchten, ohne auszuziehen. Ob Kaufpreis und Miete zusammenpassen, klären wir, bevor etwas vermarktet wird.
Ich strukturiere den Verkauf mit Rückmietung und suche den passenden Käufer.
Sie verkaufen und wohnen weiter. Der Alltag im Haus bleibt Ihrer.
Verkaufen und wohnen bleiben — für private Eigentümer im Oberland.
Erste und nächste Generation
Der Bewohner bleibt der Chef
Die Großeltern bleiben im Haus. Die nächste Generation sitzt mit am Tisch. Beide gehören in dieselbe Lösung: verkaufen und wohnen bleiben. Der Schlüssel, der Garten, der Alltag bleiben bei denen, die dort leben.
Dafür bin ich der Spezialist. Ich sage Ihnen offen, wie Kaufpreis und Miete zusammenpassen, und ich führe den Weg bis zum Notar, wenn es zu Ihrem Haus passt.
Was Sie von mir bekommen
Sale-and-Leaseback ist eine Vermittlungsleistung
Beratung, am liebsten vor Ort
Liquiditätsbedarf, gewünschte Nutzungsdauer, Objekt und Lage. Ich sage Ihnen offen, ob ein Verkauf mit Rückmietung tragfähig ist.
Käufer, der die Rückmiete mitträgt
Kaufpreis und spätere Miete hängen zusammen. Ich suche einen Käufer, für den beides passt — diskret oder mit Reichweite.
Begleitung bis zum Notar
Ein Ansprechpartner von der Markteinschätzung bis zum Abschluss. Mietvertrag, Wohnrecht und Steuer klären die zuständigen Berater — das ersetze ich nicht.
Oberland, München, die Seen
Für Eigentümer im Bayerischen Oberland, im Großraum München und an Starnberger See, Ammersee und Tegernsee.
Ohne pauschale Versprechen: Ob Sale-and-Leaseback gelingt, hängt von Objekt, Käufer und den wirtschaftlichen Konditionen ab. Mietbelastung, Laufzeit und Käuferprofil besprechen wir, bevor etwas unterschrieben wird.
Verkauf mit Rückmietung
Was Sale-and-Leaseback konkret heißt
Sie verkaufen Ihre Immobilie an einen Käufer und schließen gleichzeitig einen Mietvertrag. Sie bleiben im Haus oder in der Wohnung — als Mieter. Fachlich heißt das Sale-and-Leaseback, Sale and Leaseback oder Verkauf mit Rückmietung.
Im Alltag suchen Eigentümer oft anders: „Haus verkaufen und zurückmieten“, „ohne ausziehen“, „weiter darin wohnen“, „Kapital freimachen und Mieter bleiben“.
Der Schwerpunkt von Oberland liegt hier auf dem Verkauf mit Rückmietung. Leibrente und Teilverkauf sind andere Modelle; ich erkläre sie zur Abgrenzung, vermittle auf dieser Seite aber Sale-and-Leaseback.
Für private Eigentümer
Für wen ich Sale-and-Leaseback vermittle
Eigenheim verkaufen und wohnen bleiben
Haus verkaufen, Liquidität erhalten und über einen vereinbarten Mietvertrag weiter im bisherigen Zuhause wohnen — sofern Preis und Miete tragfähig sind.
Wohnung verkaufen und weiter nutzen
Eigentumswohnung verkaufen und über einen Mietvertrag weiter darin wohnen, wenn Objekt, Käufer und Konditionen dafür geeignet sind.
Ablauf
So läuft der Verkauf mit Rückmietung
Ziele klären
Liquiditätsbedarf, gewünschte Mietdauer, Objekt und Lage — unverbindliches Erstgespräch, nach Möglichkeit bei Ihnen vor Ort.
Wert und Miete
Markteinschätzung und eine grobe Bandbreite für Kaufpreis und spätere Miete. Zur Bewertung.
Käufer, Vertrag, Notar
Passenden Käufer finden, Rückmietung dokumentieren, Notartermin. Die konkrete Vertragsgestaltung klären Notar und rechtliche Berater.
Abgrenzung
Sale-and-Leaseback und die anderen Wege
Normaler Immobilienverkauf
Sie verkaufen und geben die Nutzung ab. Oft der klarste Weg, wenn ein Umzug möglich ist. Ablauf: Immobilie verkaufen. Die Organisation des Umzugs übernehme ich bei einem exklusiven Verkauf separat: Umzugskoordination.
Sale-and-Leaseback / Rückmietung
Verkauf plus Mietvertrag. Sie bleiben Nutzer und der Chef im Haus. Kaufpreis und Miete sind miteinander verknüpft. Das ist die Leistung dieser Seite: Sale-and-Leaseback im Detail.
Leibrente
Bei der Leibrente verkaufen Sie die Immobilie und bekommen keinen einmaligen Kaufpreis, sondern eine laufende Zahlung, oft bis ans Lebensende. Häufig bleibt ein Wohnrecht. Das ist eine andere Zahlungs- und Vertragsstruktur als ein Mietvertrag nach dem Verkauf.
Für wen das gedacht ist: Eigentümer, die im Haus bleiben wollen und statt eines großen Betrags auf einmal eine Rente brauchen. Der Bewohner bleibt der Mittelpunkt. Höhe, Dauer und Wohnrecht müssen im Vertrag stehen, nicht in einer vagen Zusage. Steuer und Recht klären die zuständigen Berater.
Auf dieser Seite vermittle ich Sale-and-Leaseback, nicht die Leibrente. Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg zu Ihnen passt, sagen wir das im Gespräch.
Teilverkauf
Beim Teilverkauf geht nur ein Anteil der Immobilie an einen Käufer, oft zwischen 10 und 50 Prozent. Sie bleiben wirtschaftlich und im Alltag mit im Haus. Dafür entsteht in der Regel ein Nießbrauch oder ein Nutzungsrecht, und auf den verkauften Anteil fällt später ein Nutzungsentgelt an.
Der Reiz ist Liquidität, ohne das ganze Haus abzugeben. Der Preis dafür ist, dass Sie nicht mehr allein entscheiden: Verkauf des Anteils, Rückkauf und das laufende Entgelt hängen am Vertrag. Auch hier gilt: Der Bewohner soll der Chef seines Alltags bleiben. Was das Entgelt in zehn Jahren bedeutet, gehört vor die Unterschrift.
Teilverkauf ist nicht Sale-and-Leaseback. Hier verkaufen Sie ganz und mieten zurück. Einen Teilverkauf vermittle ich auf dieser Seite nicht. Zur Leistung Sale-and-Leaseback.
FAQ
Häufige Fragen zu Sale-and-Leaseback
Bieten Sie Sale-and-Leaseback an?
Ja. Ich vermittle den Verkauf mit Rückmietung für private Eigentümer im Bayerischen Oberland, in München und an den Seen.
Kann ich mein Haus verkaufen und danach zurückmieten?
Ja, das ist der Kern von Sale-and-Leaseback — wenn Käufer, Kaufpreis und Mietkonditionen zusammenpassen. Eine Zusage auf jeden Einzelfall gibt es nicht.
Wie wird die spätere Miete festgelegt?
Über Verhandlung: oft in Relation zu Kaufpreis, Marktmiete und Laufzeit. Das gehört in den Vertrag, nicht in eine vage Zusage im Erstgespräch.
Wohnrecht oder Mietvertrag?
Mietvertrag, Wohnrecht und andere Nutzungsmodelle unterscheiden sich rechtlich deutlich. Die konkrete Vertragsgestaltung sollte vor dem Verkauf mit Notar und den zuständigen rechtlichen Beratern geklärt werden.
Für wen ist das gedacht?
Für private Eigentümer, die Liquidität brauchen und weiter in ihrem Haus oder ihrer Wohnung wohnen möchten.
Was kostet die Beratung?
Das Erstgespräch ist unverbindlich. Bei einem Vermittlungsmandat entsteht das Honorar im Erfolgsfall, individuell vereinbart. Maklerprovision Bayern.
Nächster Schritt
Passt Sale-and-Leaseback zu Ihrer Immobilie?
Schildern Sie kurz Situation und Objekt. Ich sage Ihnen ehrlich, ob der Verkauf mit Rückmietung sinnvoll ist oder ein anderer Weg besser passt.